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Offizielle Mitteilungen

BHV - Geschäftsstelle • Nr. 63 vom 21.9.2020

Feld 2020 - Infektionshandhabung

 

Liebe Hockeyfreunde,


die Freigabe des Wettkampfspielbetriebes zum 19.09.2020 ist dankenswerter Weise erfolgt. Da sich das Infektionsgeschehen weiterhin dynamisch zeigt und wir Entwicklungen nicht vorhersehen können, aber auf der anderen Seite die Endtermine der Spielrunden nicht nach Belieben verschieben können, haben wir unter Abwägung aller Gesichtspunkte folgende Corona-Regelungen für den Wettkampfspielbetrieb getroffen:


Positive Testung auf Covid-19/SARS-CoV-2 in einer Hockeymannschaft

 

  • Spieler*in hatte keinen direkten Kontakt zu Mannschaft und Mitspielern*innen
    z.B.: Einreise-Quarantäneverordnung nach Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten oder Infektion mit Schulbeginn, jedoch ohne davor bis zur Positivtestung am Mannschaftstraining teilgenommen zu haben


    Sind nachweislich im Saisonspielzeitraum zu einem Spielwochenende mindestens 5 Spieler*innen einer Mannschaft in einem der beiden Kernjahrgängen der jeweiligen Altersklasse positiv auf Covid-19/SARS-CoV-2 getestet worden, ist das nächste Punktspiel durch den zuständigen Staffelleiter abzusagen und das Spiel vor dem letzten Spieltag nachzuholen. Wird altersklassenübergreifen gespielt (weniger als spielfähige 11 Spielerinnen gem. BHV Passwesen aus der eigentlichen Kernaltersklasse im Jugendbereich), sind die Spiele der betroffenen Mannschaften abzusagen und nachzuholen, auch wenn die betroffenen Spieler*innen aus der unteren Altersklasse die Mannschaft ergänzen. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest unter Angabe des Krankheitsbildes Covid-19/SARS-CoV-2 oder die Anfrage des Gesundheitsamtes nach möglichen Kontaktpersonen der BHV-Geschäftsstelle zu übermitteln. Ebenso ist das altersklassenübergreifende Spielen nachzuweisen. Bei einer kurzfristigen Diagnose/Anfrage ist der Nachweis einen Tag nach Eingang der Mitteilung beim Spieler an die BHV-Geschäftsstelle zu übermitteln nachzureichen.
     
  • Spieler*in hatte direkte Kontakt zu Mannschaft und Mitspielern*innen und behördliche Anordnung einer Mannschaftsquarantäne

    Bei einer behördlichen Anordnung einer Quarantäne aufgrund Covid-19/SARS-CoV-2 für eine ganze Mannschaft, ist dem zuständigen Staffelleiter vor dem Spiel(tag) ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Es erfolgt anschließend die Absetzung der im festgelegten Quarantäne-Zeitraum angesetzten Spiele. Bei einer kurzfristigen Quarantäne-Anordnung ist der Nachweis einen Tag nach Eingang der Mitteilung beim Verein an die BHV-Geschäftsstelle nachzureichen. Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt frühestens 4 Tage nach Ende der behördlich angeordneten Quarantäne. Die Spiele sind bis zum letzten Spieltag nachzuholen.
     
  • Was passiert, wenn keine Möglichkeit mehr besteht die Spiele nachzuholen?

    Sollte im angesetzten Saisonzeitraum keine Möglichkeit mehr bestehen, die Spiele nachzuholen, scheidet die betroffene Mannschaft aus dem Wettbewerb aus und bereits erfolgte Spiele dieser Mannschaft werden annulliert und die Endtabelle ohne die betroffene Mannschaft erstellt. Es besteht keine Möglichkeit Spiele nachzuholen, wenn zwischen den nachzuholenden Spielen und dem letzten Spieltag nicht mindestens ein Tag Pause zwischen den Spielen eingehalten werden kann.
     
  • Was passiert, wenn nur das letzte Spiel betroffen ist?

    Ist nur der letzte Spieltag betroffen, wird dieses Spiel mit 0-0 gewertet. Alle bis zum letzten Spieltag gespielten Spiele bleiben bestehen und fließen entsprechend die Abschlusstabelle ein.
     
  • Keine Einigung über Spieltag und Uhrzeit zwischen den beiden Mannschaften

    Können sich die beteiligten Vereine nicht auf einen gemeinsamen Spieltermin und eine Uhrzeit verständigen, wird vom Staffelleiter ein zuständiger Ausschuss (bestehenden aus drei neutralen Personen) einberufen, welcher Spieltermin und Uhrzeit festlegt.
     
  • Sperrung von Spielstätten aufgrund Covid-19/SARS-CoV-2

    Kann ein Spiel aufgrund einer Platzsperre in Zusammenhang mit Covid-19/SARS-CoV-2 durch die örtlich zuständige Behörde nicht ausgetragen werden, hat der Staffelleiter die Möglichkeit, das Spiel auf den Platz des Gegners oder auf einen neutralen Platz zu verlegen. Ein Einspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die verfügte Platzsperre ist dem Staffelleiter schriftlich nachzuweisen.
     
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner -Grenzwerte (Quelle: LGL)

    Liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner der Heim- oder Gastmannschaft am letzten Meldungstag des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor dem Spiel zwischen 35 und 50, bitten wir die beteiligten Vereine sich untereinander zur aktuellen Infektionslage abzustimmen und mögliche behördlichen Auflagen zu besprechen, insbesondere Begleitpersonen, Zuschauer und den Aufenthalt in geschlossenen Räumen

    Liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner der Heim- oder Gastmannschaft am letzten Meldungstag des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor dem Spiel über 50 ist den behördlichen Anordnungen Folge zu leisten und gemeinsam zu entscheiden, ob das Spiel wie vorgesehen gespielt werden kann oder ob es besser verlegt werden soll. Hierbei werden auch die jeweiligen regionalen Behörden den Rahmen der Möglichkeiten bzw. der notwendigen Schritte vorgeben.
     
  • Umkleide/Duschen

    Können Heimvereine dem Gastverein keine eigenen Umkleidekabinen zur Verfügung stellen, sind die Gäste sowie möglicherweise neutral eingeteilte Schiedsrichter spätestens 3 Tage vor dem Spiel darüber zu informieren.
     

Da die Vorlage der Nachweise erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch nehmen wird, werden die Spielverlegungen zunächst durch die betroffenen Parteien abgestimmt und die Staffelleitung vorab informiert. Der Nachweis hat danach zeitnah zu erfolgen. Kann der Nachweis bis zum angesetzten Nachholdatum nicht vorgelegt werden, wird der Nachholtermin nicht gespielt/gewertet, sondern das verschobene Spiel wird wie bei Nicht- Antritt gewertet. In dem seltenen Fall, dass ein schriftlicher Nachweis nicht beizubringen ist, kann die jeweilige Staffelleitung nach Rücksprache mit dem gegnerischen Verein entscheiden, ob sie die Spielverlegung anerkennt.

 

Für Rückfragen stehen Euch die Staffelleitungen gerne zur Verfügung.

 

Mit sportlichen Grüßen
 

Harry Schenavsky    Stephan Raum       Michael Bork
    (Präsident)          (Vizepräsident)    (Schatzmeister)

 


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Bereich: Geschäftsstelle
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