WHV Schiedsgericht
Ungenehmigte Spielverlegung: 30 € Strafe sind genug
23.01.2009 - Das Schiedsgericht reduzierte die vom ZA verhängte Geldbuße von 75 € für eine vom Staffelleiter nicht genehmigte Spielverlegung eines Jugendspiels um 30 min. Es lagen jedoch sehr spezielle Umstände vor.
» Urteil des Schiedsgerichts (PDF)
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