Bayern

Offizielle Mitteilungen

BHV - Geschäftsstelle • Nr. 75 vom 16.11.2021

Corona-Regelungen für den BHV-Wettkampfspielbetrieb im Erwachsenen- und Jugendbereich


16.11.21

Liebe Hockeyfreunde,

die Hallensaison ist gerade gestartet und wir waren eigentlich immer noch hoffnungsvoll, dass wir die Saison in einem einigermaßen geregelten Rahmen gestalten können. Jedoch zeigt sich das Infektionsgeschehen sehr dynamisch, und da wir Entwicklungen nicht vorhersehen können, aber auf der anderen Seite die Endtermine der Spielrunden nicht nach Belieben verschieben können, haben wir unter Abwägung aller Gesichtspunkte folgende Corona-Regelungen für den Wettkampfspielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Hockey-Verbandes getroffen:


Positive Testung auf Covid-19/SARS-CoV-2 oder behördliche Quarantäneanordnung in einer Hockeymannschaft
Sind nachweislich im Saisonspielzeitraum zu einem Spielwochenende mindestens 3 Spieler*innen aus einer Mannschaft (in der Jugend: 3 Stammspieler*innen in einem der beiden Kernjahrgängen der jeweiligen Altersklasse) – sofern zur Stammspielermeldung verpflichtet aus dieser Meldung – positiv auf Covid-19/SARS- CoV-2 getestet worden oder unterliegen einer behördlich angeordneten Quarantäne, kann das nächste Punktspiel durch den zuständigen Staffelleiter abgesagt werden; das Spiel ist dann vor dem letzten Spieltag nachzuholen.


Wird in einer Jugendmannschaft permanent altersklassenübergreifend gespielt (weniger als 6 spielfähige Spieler*innen gem. BHV Passwesen aus der eigentlichen Kernjahrgängen im Jugendbereich), können die Spiele der betroffenen Mannschaften abgesagt und nachgeholt werden, auch wenn die betroffenen Spieler*innen aus der unteren Altersklasse die Mannschaft ergänzen.


Als Nachweis ist ein ärztliches Attest unter Angabe des Krankheitsbildes Covid-19/SARS-CoV-2 oder die Anfrage des Gesundheitsamtes nach möglichen Kontaktpersonen der BHV-Geschäftsstelle zu übermitteln. Bei einer kurzfristigen Diagnose/Anfrage ist der Nachweis einen Tag nach Eingang der Mitteilung beim Spieler an die BHV- Geschäftsstelle zu übermitteln bzw. nachzureichen.


Was passiert, wenn keine Möglichkeit mehr besteht die Spiele nachzuholen?
Sollte im angesetzten Saisonzeitraum in den Jugendaltersklassen keine Möglichkeit mehr bestehen, die Spiele nachzuholen, scheidet die betroffene Mannschaft aus dem Wettbewerb aus und bereits erfolgte Spiele dieser Mannschaft werden annulliert und die Endtabelle ohne die betroffene Mannschaft erstellt. Es besteht keine Möglichkeit, Spiele nachzuholen, wenn zwischen den nachzuholenden Spielen und dem letzten Spieltag nicht mindestens ein Tag Pause zwischen den Spielen eingehalten werden kann.

Was passiert, wenn nur das letzte Spiel betroffen ist?
Ist nur der letzte Spieltag betroffen, wird dieses Spiel in den Jugendaltersklassen mit 0:0 gewertet. Alle bis zum letzten Spieltag gespielten Spiele bleiben bestehen und fließen entsprechend die Abschlusstabelle ein.


Keine Einigung über Spieltag und Uhrzeit zwischen den beiden Mannschaften
Können sich die beteiligten Vereine nicht auf einen gemeinsamen Spieltermin und eine Uhrzeit verständigen, wird vom Staffelleiter ein zuständiger Ausschuss (bestehenden aus drei neutralen Personen) einberufen, welcher Spieltermin und Uhrzeit festlegen kann.


Sperrung von Spielstätten aufgrund Covid-19/SARS-CoV-2
Kann ein Spiel aufgrund einer Hallensperre in Zusammenhang mit Covid-19/SARS-CoV-2 durch die örtlich zuständige Behörde nicht ausgetragen werden, hat der Staffelleiter die Möglichkeit, das Spiel auf den Platz des Gegners oder in eine neutrale Spielstätte zu verlegen. Ein Einspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die verfügte Hallensperre ist dem Staffelleiter schriftlich nachzuweisen.


Austragung im Turniermodus

Aufgrund der knappen Hallenkapazitäten in einigen Spielorten, behalten sich die Staffelleitungen das Recht vor, Nachholspiele zusammen mit regulären Spielen auch im Erwachsenenbereich im Turniermodus an einem Ort auszutragen, um eine reguläre Beendigung der Saison zu ermöglichen.


Zustimmung vorab durch den Staffelleiter
Da die Vorlage der Nachweise erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch nehmen wird, können die Spielverlegungen zunächst auch ohne Vorlage der Nachweise durch die betroffenen Parteien abgestimmt, die Staffelleitung vorab informiert und ihre Zustimmung eingeholt werden. Der Nachweis hat danach zeitnah zu erfolgen. Kann der Nachweis bis zum angesetzten Nachholdatum nicht vorgelegt werden, wird der Nachholtermin nicht gespielt/gewertet, sondern das verschobene Spiel wird wie bei Nicht-Antreten gewertet. In dem seltenen Fall, dass ein schriftlicher Nachweis nicht beizubringen ist, kann die jeweilige Staffelleitung nach Rücksprache mit dem gegnerischen Verein entscheiden, ob sie die Spielverlegung anerkennt.


Für Rückfragen stehen Euch die Staffelleitungen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. BHV-Spielausschuss (für den Damen- und Herren-Spielbetrieb)

gez. BHV-Jugendspielausschuss (für den Jugend-Spielbetrieb)

 


 BHV - Geschäftsstelle • Mitteilungen 2021
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» Nr. 76 22.11.2021 Amtliche Mitteilungen Bezirk Südbayern zur Hallensaison 2021/22
» Nr. 75 16.11.2021 Corona-Regelungen für den BHV-Wettkampfspielbetrieb im Erwachsenen- und Jugendbereich
» Nr. 74 09.11.2021 Infektionsschutzbedingte Regeln für den Spielbetrieb der Erwachsenen- und Jugendmannschaften
» Nr. 73 22.10.2021 Amtliche Mitteilungen Bezirk Nordbayern zur Hallensaison 2021/22
» Nr. 72 03.03.2021 Anmeldung und Zugang zum Verbandstag 2021
» Nr. 71 27.02.2021 Verbandstag 2021
» Nr. 70 15.02.2021 Bezirkssitzung Nordbayern am 22.02.
» Nr. 69 12.02.2021 VERBANDSTAG 2021
» Nr. 68 10.02.2021 Bezirksvorsitz Nordbayern
» Nr. 67 10.02.2021 JUGENDTAG 2021
» Nr. 66 11.01.2021 VERBANDSTAGE 2021
 
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